EUTM RCA-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2016,
Paragraph eins
30.06.2016
Die Aufgaben der zum Auslandseinsatz nach Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a, KSE-BVG in die Zentralafrikanische Republik (ZAR) im Rahmen der EU-Ausbildungsmission (EUTM RCA) aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport entsendeten Personen richten sich nach dem Beschluss des Rates der Europäischen Union 2016/610/GASP vom 19. April 2016 sowie den sonstigen diesem Auslandseinsatz zugrunde liegenden völkerrechtlichen Regelungen. Die Aufgaben umfassen insbesondere