Kurztitel

Kinderbetreuungsgeldgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.03.2017

Text

Abschnitt 1
Leistungsarten

Paragraph eins,

Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:

  1. Ziffer eins
    das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;
  2. Ziffer 2
    das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens;
  3. Ziffer 3
    die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld;
  4. Ziffer 4
    der Partnerschaftsbonus.
Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens aus und umgekehrt.