Schulorganisationsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016,
BG
Paragraph 65
01.09.2016
31.10.2022
SchOG
70/02 Schulorganisation
Die berufsbildenden höheren Schulen haben die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine höhere allgemeine und fachliche Bildung zu vermitteln, die sie zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem, gewerblichem, kunstgewerblichem, kaufmännischem, hauswirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichen oder elementar- und sozialpädagogischem Gebiet befähigt und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen.
06.09.2023
10009265
NOR40182175