Absatz eins,Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende
- Ziffer einsdas Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder
- Ziffer 2das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder
- Ziffer 3nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium.