Absatz eins,Die Einführung des Grenzkatasters in einer Katastralgemeinde erfolgt
- Ziffer einsdurch die grundstücksweise vorzunehmende Umwandlung des Grundsteuerkatasters in einen Grenzkataster (teilweise Neuanlegung Paragraphen 16 bis 20) oder
- Ziffer 2durch die Neuanlegung des Grenzkatasters in einem abgegrenzten Gebiet (allgemeine Neuanlegung Paragraphen 21 bis 32).