das Zeichen „ENDE DER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG” (II, A. 15) (weißer oder hellgelber Grund mit schwarzem oder dunkelfarbigem schrägem Querbalken) wird verwendet, um das Ende der Strecke anzuzeigen, auf der die Geschwindigkeit beschränkt ist; es kann auf der Rückseite der Tafel II, A. 14 angebracht werden, selbst wenn es aus diesem Grunde nicht auf dem der Fahrtrichtung entsprechenden Straßenrand steht.das Zeichen „ENDE DER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG” (römisch zwei, A. 15) (weißer oder hellgelber Grund mit schwarzem oder dunkelfarbigem schrägem Querbalken) wird verwendet, um das Ende der Strecke anzuzeigen, auf der die Geschwindigkeit beschränkt ist; es kann auf der Rückseite der Tafel römisch zwei, A. 14 angebracht werden, selbst wenn es aus diesem Grunde nicht auf dem der Fahrtrichtung entsprechenden Straßenrand steht.