Absatz eins,Die Bundesanstalt hat die Daten der Statistik der betrieblichen Bildung in Entsprechung des Artikels 11 der Verordnung (EG) Nr. 1552 aus 2005, über die Statistik der betrieblichen Bildung bis spätestens Ende Juni 2017 an die Europäische Kommission (Eurostat) zu übermitteln.