Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2016,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

09.06.2016

Abkürzung

BFG 2016

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Art. XV

Text

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2016 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeine

Geldfluss aus

 

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

 

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

76.452,211

87.962,689

Einzahlungen:

71.827,847

92.587,053

Nettofinanzierungsbedarf:

4.624,364

 

Finanzierungsüberschuss:

 

4,624,364

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2016 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch IV und römisch fünf herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Gesetzesnummer

20009385

Dokumentnummer

NOR40181661