Absatz eins,Kommt ein am Kontowechselverfahren beteiligter Zahlungsdienstleister seinen Verpflichtungen nach diesem Hauptstück nicht nach, hat er den Schaden, der dem Verbraucher dadurch entsteht, unverzüglich zu ersetzen.
Verbraucherzahlungskontogesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2016,
Paragraph 21
18.09.2016