Absatz eins,Der Zahlungsdienstleister hat dem Verbraucher, bevor ihm dieser eine Ermächtigung gemäß Paragraph 16, erteilt, folgende Informationen über den Kontowechsel-Service mitzuteilen oder zugänglich zu machen:
- Ziffer einsAufgaben des übertragenden und des empfangenden Zahlungsdienstleisters bei jedem Schritt des Kontowechselverfahrens gemäß den Paragraphen 16 bis 19;
- Ziffer 2Fristen für die Durchführung der jeweiligen Schritte;
- Ziffer 3etwaige von ihm für das Kontowechselverfahren in Rechnung gestellte Entgelte;
- Ziffer 4alle Informationen, die beim Verbraucher angefordert werden;
- Ziffer 5Verfahren zur alternativen Streitbeilegung.