Kurztitel

Verbraucherzahlungskontogesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

18.09.2016

Text

3. Hauptstück
Kontowechsel

Bereitstellung eines Kontowechsel-Service

Paragraph 14,

Der Zahlungsdienstleister hat einem Verbraucher, der bei einem in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleister ein Zahlungskonto eröffnet oder Inhaber eines solchen Kontos ist, einen Kontowechsel-Service gemäß den Paragraphen 16 bis 19 zwischen Zahlungskonten, die in derselben Währung geführt werden, zur Verfügung zu stellen.