Verbraucherzahlungskontogesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2016,
Paragraph 14
18.09.2016
Der Zahlungsdienstleister hat einem Verbraucher, der bei einem in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleister ein Zahlungskonto eröffnet oder Inhaber eines solchen Kontos ist, einen Kontowechsel-Service gemäß den Paragraphen 16 bis 19 zwischen Zahlungskonten, die in derselben Währung geführt werden, zur Verfügung zu stellen.