Kundmachungsorgan
dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2016dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2016,
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 906 Abs. 28zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 906, Absatz 28,
Text
DRITTER TITEL
Bilanz
Gliederung
§ 224.Paragraph 224,
(1)Absatz einsIn der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
(2)Absatz 2Aktivseite:
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
II. Sachanlagen:römisch II. Sachanlagen:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
technische Anlagen und Maschinen;
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
III. Finanzanlagen:römisch III. Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:römisch eins. Vorräte:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
fertige Erzeugnisse und Waren;
noch nicht abrechenbare Leistungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:römisch II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:römisch III. Wertpapiere und Anteile:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.römisch IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
D. Aktive latente Steuern.
A. Eigenkapital:
I. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);römisch eins. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
II. Kapitalrücklagen:römisch II. Kapitalrücklagen:
III. Gewinnrücklagen:römisch III. Gewinnrücklagen:
satzungsmäßige Rücklagen;
andere Rücklagen (freie Rücklagen);
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),römisch IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B. Rückstellungen:
Rückstellungen für Abfertigungen;
Rückstellungen für Pensionen;
C. Verbindlichkeiten:
Anleihen, davon konvertibel;
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten.
Anmerkung
EG/EU: Art. 15, BGBl. I Nr. 43/2016EG/EU: Artikel 15,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2016,
Schlagworte
Rohstoff, Hilfsstoff, Bank, Betriebsausstattung, Grundkapital