Absatz eins,Die Prüfung hat je eine Arbeitsprobe aus den nachfolgenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsRohstofferfassung und -beurteilung,
- Ziffer 2elementare verfahrenstechnische Arbeitsschritte, die zur Erzeugung von Produkten der gelben und weißen Palette erforderlich sind,
- Ziffer 3chemische, physikalische, mikrobiologische und organoleptische Bewertung eines Produkts,
- Ziffer 4Einstellen, Kontrollieren und einfaches Warten von Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen.