Florist/Floristin-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 123 aus 2016,
Paragraph 3
01.06.2016
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | ||
4.1 | Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | ||
4.2 | Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | ||
4.3 | Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | ||
4.4 | Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | ||
4.5 | Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | ||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | ||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | ||
6. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe | ||
7. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten | ||
8. | Kenntnis der handelsüblichen Blumen und Pflanzen, ihrer botanischen Namen, ihrer Lebensbedingungen und Lebensfunktionen und ihrer Pflege | ||
9. | Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge in der Natur (Artenschutz, Pflanzenfamilien, naturnahe Pflege) | ||
10. | – | Kenntnis erdloser Kulturen (Hydrokulturen) | |
11. | Kenntnis einschlägiger Krankheiten und Schädlinge sowie deren Bekämpfung unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes | ||
12. | – | Erkennen einschlägiger Krankheiten und Schädlinge sowie deren Bekämpfung unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes | |
13. | Kenntnis der Pflanzenschutz- und Düngemittelvorschriften wie Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter | ||
14. | – | Durchführen von Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen unter Beachtung der besonderen Schutzausrüstung | |
15. | Ordnen, Behandeln, Pflegen (Bewässern, Düngen) und Lagern der Blumen und Pflanzen und des zu verwendenden pflanzlichen Zubehörs (Trockenware, Moose, Früchte, Schnittgrün, Bindegrün, Zapfen) | ||
16. | Kenntnis über den Blumen- und Pflanzentransport | – | – |
17. | Grundkenntnisse über das Entwerfen und Gestalten | Kenntnis der Stilkunde, Geschmacksbildung sowie der Harmonie von Pflanzen, Formen und Farben | |
18. | Kenntnis des Einsatzes von Gestaltungselementen sowie über Gestaltungsregeln | – | – |
19. | Auswählen von Pflanzen, Blumen, pflanzlichem Zubehör sowie von Gestaltungselementen entsprechend dem Verwendungszweck | – | |
20. | Kenntnis der Fertigungstechniken wie Andrahten, Stützen, Wattieren, Abwickeln, Binden, Stecken, Heften, Garnieren | – | |
21. | Gestalten von Sträußen und Gestecken entsprechend dem Anlass | – | |
22. | Anfertigen von Kranzkörpern sowie von Girlanden | – | |
23. | – | Gestalten von Kränzen und Girlanden entsprechend dem Anlass | |
24. | – | Arrangieren von Pflanzen in Gefäßen (Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen) | |
25. | – | – | Anfertigen von Hochzeits- (insbesondere Brautsträuße) und Trauerfloristik |
26. | – | Planen und Skizzieren von floralem Raumschmuck | Gestalten des floralen Raumschmuckes (Raum-, Tisch- und Fensterschmuck) |
27. | – | Mitwirken beim Ermitteln des Warenbedarfs | Ermitteln des Warenbedarfs |
28. | Kenntnis des Bestellvorgangs sowie Mitarbeiten bei Bestellungen | Ausführen von Bestellungen | |
29. | Mitarbeiten beim Annehmen und Kontrollieren von Warenlieferungen | Annehmen und Kontrollieren von Warenlieferungen | |
30. | Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden/innen und Lieferanten/innen | ||
31. | – | Führen von Verkaufsgesprächen sowie Beraten und Informieren von Kunden über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen und Blumen sowie über florale Gestaltungsmöglichkeiten | |
32. | – | Kenntnis über die Möglichkeit der Warenzustellung | – |
33. | – | Kenntnis der kaufmännischen Geschäftsorganisation und Preisgestaltung | |
34. | – | – | Anwenden des im Betrieb verwendeten Kassasystems und der akzeptierten Zahlungsarten |
35. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
36. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz – BAG) | ||
37. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||
38. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||
39. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||
40. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||