Absatz einsPackungen mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern ist ein Beipackzettel mit folgenden Informationen beizulegen:
- Ziffer einsGebrauchs- und Aufbewahrungsanweisungen für das Produkt, einschließlich eines Hinweises, dass das Erzeugnis nicht für den Gebrauch durch Kinder, Jugendliche und Nichtraucherinnen und Nichtraucher empfohlen wird,
- Ziffer 2Gegenanzeigen,
- Ziffer 3Warnungen für spezielle Risikogruppen,
- Ziffer 4mögliche schädliche Auswirkungen,
- Ziffer 5Suchtpotenzial und Toxizität und
- Ziffer 6Kontaktangaben der Herstellerin bzw. des Herstellers oder der Importeurin bzw. des Importeurs und einer juristischen oder natürlichen Kontaktperson in der Union.