Prüfungsordnung AHS
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2016,
römisch fünf
Paragraph 10
12.05.2016
31.10.2024
70/06 Schulunterricht
Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters. In allen Fällen hat die Abgabe sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) zu erfolgen.
05.11.2024
20007845
NOR40180969