Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Kuba)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2016,

Inkrafttretensdatum

01.06.2016

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba samt Anhang

StF: BGBl. III Nr. 87/2016

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 23, des Abkommens wurden am 14. Jänner bzw. 31. März 2016 (eingelangt am 13. April 2016) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 23, mit 1. Juni 2016 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba, nachfolgend „die Vertragsparteien“, beide Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

von dem Wunsch geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

sind wie folgt übereingekommen: