Absatz einsParagraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 4,, Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 2, sowie die Paragraphen 18,, 19 und 22 der VEXAT sind nicht anzuwenden. Die Paragraphen eins, Absatz eins und 21 Absatz eins und 5 der VEXAT sind ohne die Wendung „, Baustellen“ anzuwenden.