Absatz eins,Für die Auswirkungen von Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz – UmgrStG, Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,, auf die Innenfinanzierung gemäß Paragraph 4, Absatz 12, Ziffer 4, EStG 1988 gilt bei Buchwertfortführung Folgendes:
- Ziffer einsDie Innenfinanzierung ist nach Maßgabe des Paragraph 2, fortzuführen. Die Auswirkungen von Umgründungen auf den unternehmensrechtlichen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag sind nicht relevant.
- Ziffer 2Durch Umgründungen entstehende Buchgewinne und -verluste wirken sich nicht auf die Innenfinanzierung aus.
- Ziffer 3Durch Umgründungen entstehende Confusiogewinne und -verluste erhöhen bzw. senken die Innenfinanzierung im Wirtschaftsjahr ihrer Berücksichtigung.