Erklärung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe für Arbeiter/innen und für Angestellte zur Satzung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 85 aus 2016,
Paragraph 2
01.04.2016
Der zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, am 15. März 2016 abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 137 aus 2016, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 2. April 2016 kundgemacht,