Kurztitel

Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2016

Text

Generelle Unzulässigkeit von Nebenbeschäftigungen

Paragraph eins,

Für Bedienstete, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Tätigkeiten ausüben, für die die Ausstellung von Urkunden, die über ihre Identität täuschen, vorgesehen ist, sind alle Nebenbeschäftigungen unzulässig.