Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2016,
Paragraph eins
01.05.2016
Für Bedienstete, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Tätigkeiten ausüben, für die die Ausstellung von Urkunden, die über ihre Identität täuschen, vorgesehen ist, sind alle Nebenbeschäftigungen unzulässig.