Kurztitel

Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2016

Text

ARTIKEL 1

Zielsetzung des Abkommens

Vorrangiges Ziel des Abkommens ist die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien durch die Ergänzung der für die Satellitennavigation geltenden Bestimmungen des EWR-Abkommens.