Kurztitel

Kulturgüterrückgabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

14.04.2016

Text

Unrechtmäßige Einfuhr

Paragraph 4,

Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre.