Kulturgüterrückgabegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2016,
Paragraph 4
14.04.2016
Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre.