Absatz eins,Das 1. Hauptstück ist anzuwenden auf Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar hinsichtlich der Sachgebiete
- Ziffer einsBeschaffenheit,
- Ziffer 2Herstellung,
- Ziffer 3Prüfung und Konformitätsbewertung,
- Ziffer 4Bereitstellung auf dem Markt und Inverkehrbringen,
- Ziffer 5Marktüberwachung,
- Ziffer 6Bewertung und Überwachung von Herstellerbetrieben,
- Ziffer 7Kennzeichnung und Dokumentation.