Absatz eins,Bei Einrichtungen zum Erschmelzen und Vergießen von Roheisen
- Ziffer einsdürfen nach Maßgabe des Paragraph 5, folgende Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:
- Litera aSchwefeloxide, angegeben als Schwefeldioxid (SO2)350 mg/m3
- Litera bStickstoffoxide, angegeben als Stickstoffdioxid (NO2)350 mg/m3
- Litera cCyanide, angegeben als Blausäure (HCN)3 mg/m3
- Ziffer 2dürfen nach Maßgabe des Paragraph 5, folgende Emissionsgrenzwerte bei Winderhitzern nicht überschritten werden:
- Litera astaubförmige Emissionen10 mg/m3
- Litera bSchwefeloxide, angegeben als Schwefeldioxid (SO2)200 mg/m3
- Litera cStickstoffoxide, angegeben als Stickstoffdioxid (NO2)100 mg/m3
- Ziffer 3sind staubhaltige Abgase an der Entstehungsstelle (zB bei der Befüllung der Kohlevorratsbunker für die Kohleeinblasung in den Hochofen, in der Hochofengießhalle, bei der Möllervorbereitung, an der Hochofenmöllerung, an der Hochofenbeschickung oder am Notgießbett) zu minimieren und, soweit diese einen relevanten Emissionsbeitrag leisten, zu erfassen und einer Entstaubungsseinrichtung zuzuführen. Es dürfen nach Maßgabe des Paragraph 5, folgende Emissionsgrenzwerte für staubförmige Emissionen nicht überschritten werden:
- Litera aBefüllung der Kohlevorratsbunker, Hochofengießhalle10 mg/m3
- Litera bbei der Möllervorbereitung und der Hochofenmöllerung gilt der Emissionsgrenzwert gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins
- Ziffer 4ist der Staubgehalt von Hochofengichtgas durch Entstaubungssysteme zu reduzieren und Hochofengichtgas energetisch zu verwerten (zB für die Feuerung in Kraftwerken oder in Winderhitzern). Die Nutzung von Hochofengichtgas ist zu optimieren, beispielsweise durch Anwendung von Gasbehältern oder vergleichbaren Einrichtungen für die kurzfristige Lagerung, durch Druckausgleich, wenn es zu Energieverlusten über die Fackel kommt, durch Gasanreicherung mit Prozessgasen mit höheren Heizwerten und bzw. oder durch geeignete Dimensionierung der Anlagen zur energetischen Verwertung, insbesondere in Hinblick auf die Variabilität der Prozessgase. Soweit Hochofengichtgas aus sicherheitstechnischen Gründen oder in Notfällen nicht energetisch verwertet werden kann, ist es einer Fackel zuzuführen, wobei in diesen Fällen der Staubgehalt im Fackelgas nach der Entstaubungseinrichtung 20 mg/m3 nicht überschreiten darf; alternativ dazu kann der Staubgehalt direkt im Fackelabgas messtechnisch bestimmt werden, wobei der Staubgehalt von 10 mg/m3 nicht überschritten werden darf;
- Ziffer 5ist die Freisetzung von Hochofengichtgas während der Begichtung zu minimieren (zB glockenloser Gichtverschluss mit primärem und sekundärem Druckausgleich, Gas- oder Absaugungsrückgewinnungssystem, Einsatz von Hochofengichtgas zur Druckbeaufschlagung der oberen Vorratsbehälter);
- Ziffer 6sind teerfreie Gießrinnenauskleidungen einzusetzen;
- Ziffer 7ist bei der Schlackenbehandlung eine Schwadenkondensation durchzuführen, falls eine Minimierung der Emissionen zur Geruchsminderung erforderlich ist;
- Ziffer 8ist der Koksverbrauch durch die Direkteinblasung von Reduktionsmitteln wie pulverisierter Kohle, Öl, Schweröl, Teer, Ölrückständen, Kokereigas, Erdgas und Abfällen wie metallischen Rückständen, Altöl und -emulsionen, ölhaltigen Rückständen, Fetten und Kunststoffabfällen – sowohl einzeln als auch in Kombination – zu senken.