Absatz eins,Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl sind derart zu betreiben, dass Luftschadstoffemissionen durch Verminderung ihrer Massenkonzentrationen und bzw. oder ihrer Massenströme möglichst gering gehalten werden und dass, sofern Paragraph 4, nicht anderes bestimmt, nach Maßgabe des Paragraph 5, folgende Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:
- Ziffer einsStaubförmige Emissionen10 mg/m3Sofern der Einsatz von Gewebefiltern auf Grund der Eigenschaften der Abgase oder der Abluft nicht möglich ist (zB hoher Feuchtegehalt), gilt ein Emissionsgrenzwert von 20 mg/m3.
- Ziffer 2Gasförmige Emissionen
- Litera aOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff50 mg/m3Die Behörde hat bei Vorhandensein von organischen Stoffen mit besonderen Gefährdungsmerkmalen, wie zB krebserzeugenden, erbgutverändernden, reproduktionstoxischen sowie schwer abbaubaren, leicht anreicherbaren oder hochtoxischen organischen Stoffen, zusätzlich weitere Emissionsgrenzwerte vorzuschreiben.
- Litera bAnorganische Stoffe
- Sub-Litera, a, aChlorverbindungen, angegeben als Chlorwasserstoff (HCl)30 mg/m3
- Sub-Litera, b, bFluor und seine gasförmigen Verbindungen, angegeben als Fluorwasserstoff (HF)3 mg/m3
- Sub-Litera, c, cSchwefeloxide, angegeben als Schwefeldioxid (SO2)
- Strichaufzählungbei Verwendung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen300 mg/m3
- Strichaufzählungbei Verwendung von festen Brennstoffen500 mg/m3
- Sub-Litera, d, dKohlenmonoxid (CO), bei geschlossenen Feuerungssystemen
- Strichaufzählungbei Verwendung von gasförmigen Brennstoffen100 mg/m3
- Strichaufzählungbei Verwendung von flüssigen Brennstoffen175 mg/m3
- Strichaufzählungbei Verwendung von festen Brennstoffen250 mg/m3
- Sub-Litera, e, eStickstoffoxide, angegeben als Stickstoffdioxid (NO2)
- Strichaufzählungbei Verwendung von gasförmigen Brennstoffen250 mg/m3
- Strichaufzählungbei Verwendung von flüssigen Brennstoffen350 mg/m3
- Strichaufzählungbei Verwendung von festen Brennstoffen500 mg/m3
- Ziffer 3Emissionen in Dampf- und bzw. oder Partikelform
- Litera aAntimon, Chrom, Kupfer, Mangan, Vanadium und Zinn einschließlich ihrer Verbindungen und Fluoride leicht löslich (zB NaF), angegeben als Element, und Cyanide leicht löslich (zB NaCN), angegeben als CN, insgesamt1 mg/m3
- Litera bBlei, Kobalt, Nickel, Selen und Tellur einschließlich ihrer Verbindungen, angegeben als Element, insgesamt0,5 mg/m3
- Litera cQuecksilber und Thallium einschließlich ihrer Verbindungen, angegeben als Element, jeweils0,05 mg/m3
- Litera dSumme sämtlicher unter Litera a bis c angegebenen Stoffe1 mg/m3
- Litera eArsen und seine Verbindungen (ausgenommen Arsenwasserstoff), Cadmium und seine Verbindungen und Chrom-VI-Verbindungen (ausgenommen Bariumchromat und Bleichromat), angegeben als Element, insgesamt...0,05 mg/m3