Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl 2016
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2016,
Paragraph eins
25.02.2016
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des Paragraph 9, für bereits genehmigte Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl (Paragraph 2, Ziffer eins,).