FinanzOnline-Verordnung 2006
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2016,
V
Artikel eins, Paragraph 8,
17.02.2016
FOnV 2006
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/06 Verkehrsteuern; 32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken; 34 Monopole
Ist erstmals auf die Entrichtung von Abgaben am 1. April 2016 anzuwenden vergleiche Abschnitt (Artikel) 11 Ziffer 12,).
Dem Zahlungspflichtigen ist die elektronische Überweisung zumutbar, wenn er das ihm von seinem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic-Banking-System bereits zur Entrichtung von Abgaben oder für andere Zahlungen nutzt und er über einen Internet-Anschluss verfügt.
30.03.2020
20004639
NOR40180016