Kurztitel

Sicherheitspolizeigesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

01.03.2016

Text

2. Hauptstück
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

Paragraph 20,

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfaßt die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.