Kurztitel

Messgeräteverordnung 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

20.04.2016

Text

Wesentliche Anforderungen

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Ein Messgerät muss die in Anhang 1 genannten wesentlichen Anforderungen und die Anforderungen der entsprechenden Eichvorschriften erfüllen.
  2. Absatz 2,Die in Anhang 1 und in den Eichvorschriften vorgesehenen Informationen sind in deutscher Sprache bereitzustellen.
  3. Absatz 3,Die Konformität eines Messgeräts mit den wesentlichen Anforderungen ist gemäß Paragraph 13, zu bewerten.