Kurztitel

Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

20.04.2016

Text

Anhang 2 EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)

  1. Ziffer eins
    Messgerätemodell/Messgerät (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
  2. Ziffer 2
    Namen und Anschrift des Herstellers sowie gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
  3. Ziffer 3
    Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
  4. Ziffer 4
    Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Messgerätes zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine Abbildung enthalten, sofern dies für die Identifizierung des Messgerätes erforderlich ist):
  5. Ziffer 5
    Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
  6. Ziffer 6
    Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder normativen Dokumente, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen normativen Dokumente oder anderen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
  7. Ziffer 7
    Die notifizierte Stelle (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Tätigkeit) … und folgende Bescheinigung ausgestellt:
  8. Ziffer 8
    Zusatzangaben:

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):