Kurztitel
Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 30/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2016,
Text
Anhang 2 EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)
Messgerätemodell/Messgerät (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
Namen und Anschrift des Herstellers sowie gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Messgerätes zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine Abbildung enthalten, sofern dies für die Identifizierung des Messgerätes erforderlich ist):
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder normativen Dokumente, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen normativen Dokumente oder anderen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
Die notifizierte Stelle (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Tätigkeit) … und folgende Bescheinigung ausgestellt:
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):