Kurztitel

Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2016,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

20.04.2016

Außerkrafttretensdatum

05.12.2023

Index

95/02 Maß- und Eichrecht

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung gilt für alle nichtselbsttätigen Waagen, im Folgenden auch „Messgeräte“ genannt, und legt die Anforderungen fest, die für das erstmalige Inverkehrbringen und/oder für die erstmalige Inbetriebnahme eingehalten werden müssen.
  2. Absatz 2,Wird die Konformität einer nichtselbsttätigen Waage im Rahmen dieser Verordnung festgestellt, dann gilt dieses Messgerät als erstgeeicht und darf im Anwendungsbereich der Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes (MEG), Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1950,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2015,, verwendet und/oder bereitgehalten werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2023

Gesetzesnummer

20009466

Dokumentnummer

NOR40179467