Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2016,
01.02.2016
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 5/2016
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 5. Dezember 2014 bzw. 7. Dezember 2015 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Februar 2016 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg (im Weiteren „die Parteien“ genannt)
In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen: