Absatz eins,Die Lieferanten, die inländische Endverbraucher beliefern, haben jeweils je Verbraucherkategorie und Größenklasse des Bezugs zu melden:
- Ziffer einsjeweils für die Erhebungsperioden Jänner bis Juni und Juli bis Dezember die mengengewichteten durchschnittlichen Preiskomponenten in Eurocent/kWh:
- Litera aden reinen Energiepreis ohne Steuern und Abgaben,
- Litera bdie auf den Energiepreis erhobenen Steuern, Abgaben, Gebühren, sonstigen staatlich verursachten Belastungen und Entgelte, jeweils getrennt nach deren Zweck bzw. Bindung wie insbesondere die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern bzw. in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Steigerung der Energieeffizienz, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Versorgung, die Verbesserung bzw. Erhaltung der Luftqualität, des Klima oder der Umwelt,
- Litera cdie Umsatzsteuer;
- Ziffer 2für die Erhebungsperiode jeweils eines Kalenderjahres:
- Litera adie Abgabe an Endverbraucher,
- Litera bdie Anzahl der Endverbraucher, die unter Berufung auf die Grundversorgung versorgt werden, zu melden;
- Ziffer 3zum jeweiligen Erhebungsstichtag 31. Dezember 24.00 Uhr die Anzahl der Endverbraucher.