Absatz eins,Die Bilanzgruppenkoordinatoren haben für die Erhebungsperiode vom Monatsersten 0.00 Uhr bis zum Monatsletzten 24.00 Uhr als viertelstündliche Energiemengen jeweils getrennt nach Netzbetreibern für die jeweilige Regelzone zu melden:
- Ziffer einsdie gesamte Abgabe an Endverbraucher;
- Ziffer 2die gesamte Abgabe an Endverbraucher außerhalb des österreichischen Bundesgebiets;
- Ziffer 3die gesamte Abgabe für Pumpspeicherung;
- Ziffer 4die Netzverluste (Abgabe an die Bilanzgruppen Netzverluste);
- Ziffer 5die Netzverluste außerhalb des österreichischen Bundesgebiets;
- Ziffer 6die gesamte eingespeiste Erzeugung;
- Ziffer 7die gesamte eingespeiste Erzeugung außerhalb des österreichischen Bundesgebiets.
Korrekturen aufgrund des 2. Clearings sind unverzüglich zu melden. Die Netzbetreiber haben die Daten entsprechend den Ziffer 2, 5 und 7, sofern diese den Bilanzgruppenkoordinatoren nicht zur Verfügung stehen, direkt der E-Control zu melden.