Absatz eins,Die Vertriebsmengenerfassung ist als Vollerhebung bei den in Österreich tätigen Herstellern, Zulassungsinhabern (Depositeuren) und Arzneimittel-Großhändlern durchzuführen und umfasst die an folgende Stellen vertriebenen Mengen:
- Ziffer einstierärztliche Hausapotheken,
- Ziffer 2öffentliche Apotheken,
- Ziffer 3Anstaltsapotheke der Veterinärmedizinischen Universität Wien,
- Ziffer 4Apotheke(n) des Österreichischen Bundesheeres,
- Ziffer 5sonstige bezugsberechtigte Stellen, für die das Bundesministerium für Gesundheit eine ID-Nummer vergibt.