Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln
Bundesgesetzblatt Nr. 353 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,
BG
Paragraph 0
29.12.2015
ABV
95/07 Dampfkesselrecht
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln – ABV
StF: BGBl. Nr. 353/1995
BGBl. II Nr. 147/2012
BGBl. I Nr. 161/2015 (BG) (NR: GP XXV RV 850 AB 938 S. 107. BR: AB 9509 S. 849.)
[CELEX-Nr.: 32014L0068, 32014L0029]
Auf Grund der Paragraphen 6 und 10 des Kesselgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1992,, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis | |
Paragraph eins, | Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen |
Paragraph 2, | Einteilung der Dampfkessel |
Paragraph 3, | Betrieb von Dampfkesseln ohne ständige Beaufsichtigung |
Paragraph 4, | Erleichterungen |
Paragraph 5, | Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln mit herabgesetzten Werten der Betriebsparameter |
Paragraph 6, | Betrieb von Dampfkesseln mit Fernüberwachung |
Paragraph 7, | Speise- und Kesselwasser |
Paragraph 8, | Sicherheitsziele und Anforderungen |
Paragraph 9, | Einteilung der Dampfkessel hinsichtlich der Aufstellung |
Paragraph 10, | Aufstellungsmöglichkeiten |
Paragraph 11, | Alternative technische Regeln Anmerkung, Übergangsbestimmung) |
Paragraph 12, | Übergangsbestimmungen Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2012,) |
Anlage 1 | |
ABSCHNITT 1 | |
Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkessel, ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB) | |
1 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkessel |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkesselanlage |
3 | Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen |
4 | Betrieb |
5 | Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung |
6 | Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität |
7 | Erleichterungen für Dampfkessel mit geringerem Gefahrenpotential |
ABSCHNITT 2 | |
Betrieb von Heißwasserkesselanlagen ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB) | |
1 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkessel |
1.1 | Allgemeine Anforderungen |
1.2 | Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum ohne Ausdehnungstrommel |
1.3 | Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum in der Ausdehnungstrommel |
1.4 | Heißwasserkessel besonderer Bauart mit Fremddruckhaltung |
1.5 | Sonstige Heißwasserkessel |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage |
3 | Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen |
4 | Betrieb |
5 | Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung |
6 | Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität |
7 | Erleichterungen für Heißwasserkessel mit geringerem Gefahrenpotential |
ABSCHNITT 3 | |
Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkresseln Anmerkung, richtig: Heißwasserkesseln), mit herabgesetztem Betriebsdruck (höchstens 1 bar) ohne ständige Beaufsichtigung | |
1 | Zusätzliche Ausrüstung des Dampfkessels |
2 | Anforderungen an die Ausrüstungsteile |
3 | Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Dampfkessel der Gruppen römisch II, römisch III oder römisch IV auf Betrieb mit herabgesetztem Betriebsdruck und umgekehrt |
4 | Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen |
ABSCHNITT 4 | |
Zeitweiliger Betrieb von Heißwasserkesseln mit herabgesetzter Betriebstemperatur (höchstens 120 C) ohne ständige Beaufsichtigung | |
1 | Zusätzliche Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage |
2 | Anforderungen an die Ausrüstungsteile |
3 | Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Heißwasserkessel der Gruppe römisch II, römisch III oder römisch IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur und umgekehrt |
4 | Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen |
Anlage 2 | |
Betrieb von Dampf- und Heißwasserkesseln bei Beaufsichtigung mittels Fernüberwachung | |
1 | Anforderungen an die Ausrüstung der Fernüberwachung |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampf- und Heißwasserkesselanlage |
3 | Betrieb |
4 | Fernüberwachung von einer Warte aus |
Anlage 3 | ||
Beschaffenheit von Speisewasser und Kesselwasser für Dampfkessel | ||
1 | Begriffsbestimmungen | |
2 | Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser | |
3 | Kontrolle der Wasserqualität | |
4 | Anhang: | Tabelle 1 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Umlaufkessel |
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| Tabelle 2 Richtwerte für salzhaltiges Kesselwasser aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel |
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| Tabelle 3 Richtwerte für salzfreies Speisewasser bei alkalischer Fahrweise für Umlaufkessel |
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| Tabelle 4 Richtwerte für Kesselwasser aus salzfreiem Speisewasser für Umlaufkessel |
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| Tabelle 5 Richtwerte für salzfreies Speisewasser für Durchlaufkessel |
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| Tabelle 6 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Schnelldampferzeuger |
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| Tabelle 7 Richtwerte für Kessel- und Kreislaufwasser von Heißwasseranlagen aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel |
Anlage 4 | |
Aufstellung | |
1 | Anforderungen an die Aufstellung mittlerer und großer Dampfkessel |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung großer Dampfkessel in Kesselräumen |
e-rk3, Inh
Regeleinrichtung
06.11.2017
10012515
NOR40178024