Kurztitel

Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 353 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

29.12.2015

Abkürzung

ABV

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln – ABV

StF: BGBl. Nr. 353/1995

Änderung

BGBl. II Nr. 147/2012

BGBl. I Nr. 161/2015 (BG) (NR: GP XXV RV 850 AB 938 S. 107. BR: AB 9509 S. 849.)

[CELEX-Nr.: 32014L0068, 32014L0029]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 6 und 10 des Kesselgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1992,, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Paragraph eins,

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

Einteilung der Dampfkessel

Paragraph 3,

Betrieb von Dampfkesseln ohne ständige Beaufsichtigung

Paragraph 4,

Erleichterungen

Paragraph 5,

Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln mit herabgesetzten Werten der Betriebsparameter

Paragraph 6,

Betrieb von Dampfkesseln mit Fernüberwachung

Paragraph 7,

Speise- und Kesselwasser

Paragraph 8,

Sicherheitsziele und Anforderungen

Paragraph 9,

Einteilung der Dampfkessel hinsichtlich der Aufstellung

Paragraph 10,

Aufstellungsmöglichkeiten

Paragraph 11,

Alternative technische Regeln Anmerkung, Übergangsbestimmung)

Paragraph 12,

Übergangsbestimmungen Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2012,)

Anlage 1

ABSCHNITT 1

Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkessel, ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB)

1

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkessel

2

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkesselanlage

3

Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen

4

Betrieb

5

Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung

6

Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität

7

Erleichterungen für Dampfkessel mit geringerem Gefahrenpotential

ABSCHNITT 2

Betrieb von Heißwasserkesselanlagen ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB)

1

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkessel

1.1

Allgemeine Anforderungen

1.2

Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum ohne Ausdehnungstrommel

1.3

Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum in der Ausdehnungstrommel

1.4

Heißwasserkessel besonderer Bauart mit Fremddruckhaltung

1.5

Sonstige Heißwasserkessel

2

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage

3

Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen

4

Betrieb

5

Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung

6

Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität

7

Erleichterungen für Heißwasserkessel mit geringerem Gefahrenpotential

ABSCHNITT 3

Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkresseln Anmerkung, richtig: Heißwasserkesseln), mit herabgesetztem Betriebsdruck (höchstens 1 bar) ohne ständige Beaufsichtigung

1

Zusätzliche Ausrüstung des Dampfkessels

2

Anforderungen an die Ausrüstungsteile

3

Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Dampfkessel der Gruppen römisch II, römisch III oder römisch IV auf Betrieb mit herabgesetztem Betriebsdruck und umgekehrt

4

Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen

ABSCHNITT 4

Zeitweiliger Betrieb von Heißwasserkesseln mit herabgesetzter Betriebstemperatur (höchstens 120 C) ohne ständige Beaufsichtigung

1

Zusätzliche Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage

2

Anforderungen an die Ausrüstungsteile

3

Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Heißwasserkessel der Gruppe römisch II, römisch III oder römisch IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur und umgekehrt

4

Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen

Anlage 2

Betrieb von Dampf- und Heißwasserkesseln bei Beaufsichtigung mittels Fernüberwachung

1

Anforderungen an die Ausrüstung der Fernüberwachung

2

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampf- und Heißwasserkesselanlage

3

Betrieb

4

Fernüberwachung von einer Warte aus

Anlage 3

Beschaffenheit von Speisewasser und Kesselwasser für Dampfkessel

1

Begriffsbestimmungen

2

Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser

3

Kontrolle der Wasserqualität

4

Anhang:

Tabelle 1 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Umlaufkessel

 

 

Tabelle 2 Richtwerte für salzhaltiges Kesselwasser aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel

 

 

Tabelle 3 Richtwerte für salzfreies Speisewasser bei alkalischer Fahrweise für Umlaufkessel

 

 

Tabelle 4 Richtwerte für Kesselwasser aus salzfreiem Speisewasser für Umlaufkessel

 

 

Tabelle 5 Richtwerte für salzfreies Speisewasser für Durchlaufkessel

 

 

Tabelle 6 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Schnelldampferzeuger

 

 

Tabelle 7 Richtwerte für Kessel- und Kreislaufwasser von Heißwasseranlagen aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel

Anlage 4

Aufstellung

1

Anforderungen an die Aufstellung mittlerer und großer Dampfkessel

2

Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung großer Dampfkessel in Kesselräumen

Schlagworte

e-rk3, Inh

Regeleinrichtung

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2017

Gesetzesnummer

10012515

Dokumentnummer

NOR40178024