Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2015,
Paragraph 2,
01.01.2016
Die Grundausbildung ist jene dienstliche Ausbildung, die zur Erfüllung der Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernisse führen soll. Sie hat den Bediensteten die Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche, soziale und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, zu vermitteln.