PD-Nebenleistungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2015,
Paragraph 11
01.09.2015
Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt römisch zwei des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen.