Kurztitel

PD-Nebenleistungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.09.2015

Text

Paragraph 11,

Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt römisch zwei des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen.