Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 429 aus 2015,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2016
24.09.2024
77 Kunst, Kultur
Den Mitgliedern der gemäß Paragraph 9, Absatz eins, des Kunstförderungsgesetzes berufenen Beiräte und Jurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt zusätzlich eine Vergütung von 38 Euro für jede angefangene Stunde.
25.09.2024
20009403
NOR40177034