Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Turkmenistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2015,
Vertrag – Turkmenistan
Paragraph 0
01.02.2016
12.05.2015
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 185/2015 (NR: GP XXV RV 773 AB 829 S. 98. BR: AB 9468 S. 846.)
Deutsch, Englisch, Russisch, Turkmenisch
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, mit 1. Februar 2016 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung Turkmenistans, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
16.05.2025
20009402
NOR40177032