Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Turkmenistan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2015,

Typ

Vertrag – Turkmenistan

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2016

Unterzeichnungsdatum

12.05.2015

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

StF: BGBl. III Nr. 185/2015 (NR: GP XXV RV 773 AB 829 S. 98. BR: AB 9468 S. 846.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Russisch, Turkmenisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, mit 1. Februar 2016 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung Turkmenistans, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2025

Gesetzesnummer

20009402

Dokumentnummer

NOR40177032