Kurztitel

Freihandelsabkommen EU – Korea

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2015,

Inkrafttretensdatum

13.12.2015

Beachte

Das Freihandelsabkommen wird wie bei der Kundmachung im Bundesgesetzblatt als PDF (in drei Teilen) dokumentiert.

Langtitel

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

StF: BGBl. III Nr. 168/2015 (NR: GP XXIV RV 1635 AB 1715 S. 148. BR: AB 8701 S. 807.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische1, lettische1, litauische1, maltesische1, niederländische, polnische1, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung sowie die koreanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Artikel 15 Punkt 10, des Freihandelsabkommens wurde am 25. Mai 2012 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Freihandelsabkommen gemäß seinem Artikel 15 Punkt 10, Absatz 2, mit 13. Dezember 2015 in Kraft.

Das gegenständliche Freihandelsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 127 vom 14.05.2011 Seite 6, veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

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1 Das Generalsekretariat des Rates der EU hat gemäß Artikel 79, des Übereinkommens über das Recht der Verträge, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, ein Verfahren zur Berichtigung des Textes der italienischen, lettischen, litauischen, maltesischen und polnischen Sprachfassungen durchgeführt und hierüber am 30. Juni 2011 ein Berichtigungsprotokoll errichtet.