Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
BGBl. II Nr. 414/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 414 aus 2015,
§ 2Paragraph 2
16.12.2015
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach Paragraph eins,