bis zur Höhe der tatsächlichen Mehreinzahlungen und Mehrerträge einer Untergliederung, ausgenommen jene bei der Budgetposition 14.02.02.01.8260.711, wenn
- Litera adadurch die Obergrenze des dieser Untergliederung zuzuordnenden Globalbudgets überschritten wird,
- Litera bin den von der Überschreitung betroffenen Haushalten die Bedeckung (im Finanzierungshaushalt) durch diese, vor Ende des Finanzjahres 2016 einer Rücklage zugeführten fixen Mehreinzahlungen und/oder der Ausgleich (im Ergebnishaushalt) durch finanzierungswirksame Mehrerträge derselben Untergliederung sichergestellt ist,
- Litera cein Antrag des haushaltsleitenden Organes vorliegt und
- Litera des sich um keine Mehreinzahlungen und Mehrerträge gemäß Ziffer 2 und 3 handelt;