Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2015,
Vertrag - Bulgarien
Paragraph 0
01.12.2015
12.02.2015
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend
StF: BGBl. III Nr. 174/2015 (NR: GP XXV RV 698 AB 759 S. 85. BR: AB 9434 S. 844.)
Bulgarisch, Deutsch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, des Abkommens erfolgten am 17. September 2015 bzw. 16. November 2015; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 9, mit 1. Dezember 2015 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Bulgarien (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken, im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur und Bildung,
unter Berücksichtigung der Tatsache der Mitgliedschaft der Republik Österreich und der Republik Bulgarien in der Europäischen Union als wichtigen Faktor für die intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend,
haben Folgendes vereinbart:
06.03.2025
20009381
NOR40176729