Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 397 aus 2015,
Paragraph 6
02.01.2016
Die auf Basis des Organisationsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 3,) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Personenbetreuer auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.