Absatz eins,Sofern in der Anlage nicht anders angegeben, sind Beträge in Tausend Euro und Prozentsätze auf die zweite Kommastelle genau anzugeben. Dabei sind nachfolgende Stellen von eins bis vier abzurunden und von fünf bis neun aufzurunden.
Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2015,
Paragraph 2
31.12.2015
14.09.2016