Kurztitel

Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 494 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 2015,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

19.11.2015

Außerkrafttretensdatum

03.04.2017

Abkürzung

ZAPV

Index

37/02 Kreditwesen

Beachte

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2015 enden vergleiche Paragraph 3, Absatz 4,).

Text

Anlage gemäß Paragraph 25, Absatz 3, ZaDiG zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Zahlungsinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Zahlungsinstituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Abschlussprüfer)

Teil römisch eins

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Zahlungsinstituts (insbesondere zu Geschäfts-entwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

 

Allgemeine Ausführungen

(Zutreffendes ankreuzen)

ja

nein

1

Ist das Zahlungsinstitut einer Finanzholdinggesellschaft gemäß Artikel 4, Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648 aus 2012,, Amtsblatt Nummer L 176 vom 27.06.2013 Seite 1, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/62, Amtsblatt Nummer L 11 vom 17.01.2015 Seite 37, oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß Artikel 4, Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, nachgeordnet?

Ο

Ο

Teil römisch zwei

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

1. Konsolidierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß Paragraph 25, Absatz eins, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

1.1.

 

 

2. Eigenmittelanforderungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß Paragraph 15, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß Paragraph 16, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.2.

 

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit Paragraph 5, Absatz 5, Ziffer 4, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.3.

 

 

3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Bedingungen für die Gewährung von Krediten gemäß Paragraph 5, Absatz 5, Ziffer eins bis 3 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

3.1.

 

 

4. Sicherung der Kundengelder

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß Paragraph 17, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

4.1.

 

 

5. Sorgfaltspflichten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß Paragraph 19, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

5.1.

 

 

6. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 6, ZaDiG in Verbindung mit den Paragraphen 40, 40 a, 40 b, 40 c, 40 d und 41 BWG sowie der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

6.1.

 

 

Anzahl der Verdachtsmeldungen:

6.2.

 

7. Interne Revision

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß Paragraph 19, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

7.1.

 

 

8. Nebentätigkeiten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Nebentätigkeiten des Zahlungsinstituts gemäß Paragraph 5, Absatz 2 und 3 ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

8.1.

 

 

9. Organisation und Führung des Zahlungsinstituts

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solider und umsichtiger Führung des Zahlungsinstituts gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

9.1.

 

 

10. Eigentümerbestimmungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß Paragraph 11, Absatz 2, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

10.1.

 

 

11. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß Paragraph 18, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

11.1.

 

 

12. Auslagerung von Aufgaben

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß Paragraph 21, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

12.1.

 

 

13. Agenten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß Paragraph 22, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

13.1.

 

 

14. Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen gemäß Paragraph 23, Absatz 2, ZaDiG:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

14.1.

 

 

Teil römisch drei

1. Konzessionierung (Paragraph 6 und Paragraph 7, ZaDiG)

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des Zahlungsinstitutes (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell):

Gesetzesreferenz

15.1.

 

 

2. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des ZaDiG, des BWG, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, und anderer für Zahlungsinstitute wesentlicher Rechtsvorschriften:

Gesetzesreferenz

16.1.

 

 

Teil römisch vier
Eigenmittelberechnung auf konsolidierter Basis

Falls Frage 1 im Teil römisch eins dieser Anlage mit ja beantwortet wurde, sind für jede Gruppe, bei der eine übergeordnete Finanzholdinggesellschaft gemäß Artikel 4, Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, oder eine übergeordnete gemischte Finanzholdinggesellschaft gemäß Artikel 4, Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, vorliegt, jeweils folgende Angaben zu tätigen:

1. Anrechenbare konsolidierte Eigenmittel

.........................................

2. konsolidiertes (Mindest-)Eigenmittelerfordernis

.........................................

3. Eigenmittelüberschuss

.........................................

4. Eigenmittelfehlbetrag

.........................................

5. konsolidierte Bilanzsumme

.........................................

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2017

Gesetzesnummer

20006633

Dokumentnummer

NOR40175997