Sicherungseinrichtungen-APV
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2015,
Paragraph eins
19.11.2015
Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2015 enden vergleiche Paragraph 3,).
Das Ergebnis der Prüfung gemäß Paragraph 31, Absatz 5, ESAEG ist in einer Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss darzustellen.