Absatz einsBei der Bewertung der Konformität von Schieß- und Sprengmitteln muss eines der folgenden in Anhang römisch III der Richtlinie 2014/28/EU angeführten Verfahren durchgeführt werden:
- Ziffer einsdas EU-Baumusterprüfverfahren (Modul B) und, nach Wahl des Herstellers, entweder
- Litera adas Verfahren zur Prüfung der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2) oder
- Litera bdas Verfahren zur Prüfung der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D) oder
- Litera cdas Verfahren zur Prüfung der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt (Modul E) oder
- Litera ddas Verfahren zur Prüfung der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung von Produkten (Modul F); oder
- Ziffer 2das Verfahren auf der Grundlage einer Einzelprüfung (Modul G).